Corona-Massnahmen: Probebetrieb mit Zertifikat
Seit dem 20. Dezember 2021 gelten erneut verschärfte Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie. Dies hat auch Auswirkungen auf den Probebetrieb und Veranstaltungen von Jugendformationen:
Probebetrieb und Veranstaltungen im Innenbereich:
- keine Kapazitätsbeschränkung für Proben
- Keine Zertifikatspflicht für Personen unter 16 Jahren
- Covid-Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren (nur Geimpfte oder Genesene, 2G)
- Beschränkung auf 2G+ für Personen ab 16 Jahren, die ein Blasinstrument spielen (weil die Maske während dem Musizieren nicht getragen werden kann): Zusätzliche Testpflicht für alle, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung länger als vier Monate zurückliegt
- Maskentragpflicht (Schutzmaske tragen, bis man am Platz sitzt und musiziert)
- Alter der Maskentragpflicht unterscheidet sich nach Kanton
- Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen
- Wirksame Lüftung
- Einhaltung von allgemeinen Hygienemassnahmen
Probebetrieb im Aussenbereich:
- Einhaltung von Abstandsregeln (1.5 Meter)
- Erhebung von Kontaktdaten und 14 Tage aufbewahren
- Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen
- Einhaltung von allgemeinen Hygienemassnahmen
- Durchführung auf abgrenzbarem Areal
- Beschränkung auf 2G oder 3G – dann entfällt die Einhaltung der Abstandsregel
Veranstaltungen im Aussenbereich:
- maximal 300 Personen (bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen besteht Covid-Zertifikatspflicht 3G und weiterführende Massnahmen müssen umgesetzt werden)
- Durchführung auf abgrenzbarem Areal
- Einhaltung von 1.5 m Abstand (nicht notwendig, wenn Beschränkung auf 3G oder 2G)
- Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen
- Einhaltung von Hygienemassnahmen
- Es darf nicht getanzt werden
Der Luzerner Kantonal-Blasmusikverband erstellte für die Vereine ein Musterschutzkonzept. Der Schweizer Jugendmusikverband stellt dies für die Jugendsektionen mit kleinen Anpassungen zur Verfügung: