Schweizer Jugendmusikverband
Der Schweizer Jugendmusikverband (SJMV) ist seit 1930 die Dachorganisation der Schweizer Jugendmusiken. Dem Verband sind 143 Sektionen (Jugendmusikvereine, Knabenmusiken, Trommler- und Pfeifergruppen sowie Kadettenmusiken) angeschlossen.
Der SJMV fördert die Musikausübung von Kindern und Jugendlichen und unterstützt die Verbandsmitglieder mit einem vielseitigen Dienstleistungsangebot, zu welchem unter anderem jährliche Workshops gehören. Das alle fünf Jahre stattfindende Schweizer Jugendmusikfest ist jeweils ein Höhepunkt der Verbandsaktivitäten.
News
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NEU! Ideenpool Jugendförderung
16.05.2023 —Lassen Sie und Ihre Formation sich inspirieren! Mit dem Ideenpool Jugndförderung will der SJMV eine Hilfestellung zur Thematik bieten. Wegweisende Projekte, Ideen, Beispiele, Informationen und interessante Beiträge finden Sie neu auf unserer Homepage.
Haben Sie ein tolles Projekt durchgeführt? Wissen Sie etwas von anderen Formationen, Musikschulen, Ensembles usw.? Senden Sie uns einen Link oder Dokumente an info@jugendmusik.ch und wir stellen es allen online zur Verfügung!Achtung: Bisher steht das Angebot nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Es wird in den nächsten Wochen auch in den anderen Sprachen ausgebaut.
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Grosse Vorfreude auf das SJMF2023 in St. Gallen
21.04.2023 —Die Vorbereitungen für das Schweizer Jugendmusikfest 2023 in St. Gallen laufen auf Hochtouren! Nach dem definitiven Anmeldeschluss und der Eingabe weiterer musikalischen Daten folgt nun die Erstellung des Spieltableaus. Sobald dieser erstellt wurde, folgen weitere Informationen.
Wir wünschen allen eine spannende Vorbereitungszeit!
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Neue Alterslimite für das SJMF 2023 St. Gallen
21.03.2023 —An der Delegiertenversammlung wurde erneut über die Alterslimite der Teilnehmenden am Schweizer Jugendmusikfest 2023 diskutiert und abgestimmt. Neu gilt:
Spielberechtigt sind alle Jugendliche bis und mit dem 25. Lebensjahr (Stichtag ein Tag vor Wettbewerbsbeginn; 15.09.2023 – Geburtsdatum 15.09.1997). Pro Orchester sind maximal drei „Joker-Mitglieder“ – ohne Altersbeschränkung – zugelassen.